Die Inhaftierung und Abschiebung zweier Asylbewerber war nicht rechtens, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Ungarn soll sie entschädigen – die Orban-Regierung lehnt das Urteil ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Ungarn wegen der Inhaftierung und Abschiebung von zwei Bangladeschern nach Serbien verurteilt. Budapest muss den Klägern jeweils 10.000 Euro Entschädigung zahlen, heißt es in dem Urteil vom Dienstag aus Straßburg.