Ungarns Regierung versetzt dem Rechtsstaat einen schweren Schlag: Ein neues Gesetz lässt sich missbrauchen, um zivilgesellschaftliche Organisationen und sogar die freie Presse zu gängeln […]. Die drei wesentlichen Bestimmungen des Gesetzespaketes:
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Alle Zivilorganisationen, die zu „illegaler Migration“ beitragen, müssen sich gerichtlich registrieren lassen und periodisch Aktivitätsberichte vorlegen.
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Zivilorganisationen, die mit „illegaler Migration“ zu tun haben und mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus dem Ausland beziehen, müssen eine Strafsteuer von 25 Prozent zahlen, die der Staat dann für den Grenzschutz verwenden will.
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Ungarischen Staatsbürgern, die im Verdacht stehen, zu „illegaler Migration“ beizutragen, kann der Zutritt zu einer Acht-Kilometer-Zone im Bereich der Schengen-Außengrenze verboten werden, ausländischen Staatsbürgern unter demselben Verdacht droht eine Ausweisung oder eine Einreisesperre.