Asylbewerber dürfen einem Gerichtsurteil zufolge nicht nach Ungarn abgeschoben werden, weil ihnen dort eine unmenschliche Behandlung droht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Asylverfahren in Ungarn mangelhaft seien. Flüchtlinge könnten dort unter anderem ohne Prüfung von Gründen inhaftiert werden. Die Richter bestätigten ein Urteil der Vorinstanz, gegen das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Rechtsmittel eingelegt hatte.