Verfassungsänderung zur Flüchtlingsquote scheitert

Regierungschef Orban wollte in die Verfassung schreiben lassen, dass eine „kollektive Ansiedlung von Fremden“ verboten wird. Eine klare Ablehnung der EU-Flüchtlingsquote, die politisch ohnehin tot ist. Gegen die Quote klagt die Budapester Regierung auch vor dem Europäischen Gerichtshof – obwohl Orban alle diesbezüglichen Protokolle mit unterschrieben hat, wie EU-Ratspräsident Tusk süffisant vermerkte. Nach dem Anti-Quoten-Referendum in Ungarn Anfang Oktober fühlte der ungarische Regierungschef Rückendeckung vom Volk – obwohl das Referendum mangels genügender Stimmen ungültig war. Die,die überhaupt abstimmten, knapp 40 Prozent, waren allerdings gegen die Quote. Orban wähnte das Volk hinter sich. Aus der klaren Botschaft an Brüssel wurde allerdings nichts. Denn die Regierung hat keine Zweidrittelmehrheit mehr.

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